Absicherung des Containers im Straßenraum

Wie sichere ich den Container?

Der Auftragnehmer stellt einen mit rot-weißen Warnsteifen entsprechend der Straßenverkehrsordnung  gekennzeichneten Container zur Verfügung.

Der Auftraggeber ist verpflichtet insbesondere wenn die Aufstellung des Containers auf öffentlichen Verkehrsflächen vereinbart ist. Die vorgeschriebene Absicherung des Containers nach den kommunalen Satzungen (z.B. Absperrung, Ausrüstung mit erforderlichen Beleuchtung) vorzunehmen.

Siehe auch Abfall-ABC